Das GEG enthält Vorgaben, die für jeden Bauherrn und Immobilienbesitzer relevant sind. Dazu gehören beispielsweise der maximale Energiebedarf eines Gebäudes, Dämmung, Kühlung, Warmwassererzeugung, Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, Voraussetzungen für die Verwendung fossiler Brennstoffe, Energieausweise und mehr.
Seit Anfang 2023 darf der Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus nur noch 55 % (bisher: 75 %) des Referenzgebäudes betragen.
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